Kühlturmuntersuchungen nach 42. BImSchV
Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen der aktuellen Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) in Bezug auf Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider zu erfüllen.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner TÜV Rheinland Energy GmbH unterstützen wir Sie bei der Meldung Ihrer Anlage, der Führung von Betriebstagebüchern sowie eines anlagenspezifischen Probenahme-Plans und führen die gesetzlich vorgeschriebene Probenahme durch.
Ebenfalls übernehmen wir mit Ihrem Einverständnis die behördlichen Abstimmungen und klären die weiteren Vorgehensweisen ab.
Im Falle eines Befunds erarbeiten wir mit unserem Kooperationspartner eine maßgeschneiderte Empfehlung mit geeigneten Maßnahmen für Sie aus.