Notwendigkeit der Probenahme nach TrinkwV.

pexels-energepiccom-313691

Eine Probenahme ist grundsätzlich vorzubereiten. Eine Probenahme auf „gut Glück“ ist nicht nur unprofessionell, sondern widerspricht auch den gesetzlichen Regelwerken und Vorgaben.

Um sicherzustellen, dass der Umfang, die Art und die Positionen der ausgewählten Probenahmestellen auch tatsächlich einer Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung entsprechen, ist vorab durch eine qualifizierte Fachkraft eine Ortsbesichtigung zu empfehlen.

Unsere Fachkräfte können u. a. die folgenden Leistungen ausführen:

  • Objektbesichtigung und Abklärung der Probenahmestellen
  • Festlegung von Probenahmestellen durch einen Probenahmeplan
  • Probenahme-Planung im Rahmen einer Hygieneerstinspektion (nach VDI 6023)
  • Probenahme-Planung einer gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der Empfehlungen des Umweltbundesamts (UBA)
  • Prüfung der gesetzlichen Regelwerke und objektspezifische Voraussetzungen, z.B. Unterscheidung zwischen gewerblicher und/oder gewerblich-öffentlicher Trinkwassernutzung
  • Ermittlung der Probenahmestellen für Kontroll- oder weitergehende Untersuchungen
  • Anwendung von Regelwerken, z.B. Arbeitsblatt DVGW W551, W552, W556 usw.