Systemüberprüfungen / Systembewertungen
Hinweis zu der aktuellen Trinkwasserverordnung
Jeder Immobilienbesitzer gilt im Sinne des Gesetzes als Eigentümer, Unternehmer und/oder Betreiber der Hausinstallationsanlage sind somit verantwortlich für die Einhaltung der geforderten Wasserqualität
Erklärung
Bestimmungsgemäßer Betrieb:
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasserversorgungsanlage (Trinkwasserinstallation) setzt voraus, dass erforderliche Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers sowie erforderliche Dokumentations- Betriebs- Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen regelmäßig durchgeführt und die vorgegebenen Parameter (min. Temperatur und die Trinkwasserqualität „mikrobiologisch und chemisch“) eingehalten werden. Bei der Planung und Errichtung von Trinkwasserversorgungsanlagen (Trinkwasserinstallation) sind die festgelegten Betriebsbedingungen einzuhalten. Die Trinkwasseranlage darf niemals mit einem Rohrleitungssystem verbunden sein, dass kein Trinkwasser führt. Bedenkliche Stagnationen sind grundsätzlich zu vermeiden.
Nicht bestimmungsgemäßer Betrieb:
Dieser liegt vor, wenn geänderte Betriebsweisen zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungen für die Anlage sowie deren Bauteile führen und somit die Trinkwasserbeschaffenheit verändert wird. Werden auch nur einzelne der gesetzlichen und technischen Vorschriften eingehalten oder entspricht der Anlagenzustand nur teilweise nicht bzw. nicht mehr dem Stand der Technik, so liegt ebenfalls ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb der Anlage vor.
Unsere Hygieneinspektionen nach VDI 6023 für neu errichtete und bestehende Trinkwasserinstallationen nach der Trinkwasserverordnung
- Objektbegehung zur Bewertung und Risikoanalyse der Trinkwasseranlagen mittels
Stichproben und zerstörungsfreier Prüfung im Bestand (Bestandsanalyse exemplarisch für Systembereiche, Komponenten) - Sichtinspektion nach VDI 6023 zur Bewertung von hygienischen Risikozonen, Risikoschwachstellen und Schäden
- Empfehlungen für mögliche bzw. notwendige Umbau- Erneuerungsmaßnahmen am vorhandenen Trinkwassernetz nach VDI 6023 - Trinkwasser Hygiene, TrinkwV. und DVGW Arbeitsblatt W 551
- Hinweise und Erläuterungen zu präventiven Maßnahmen
- Information über evtl. sichtbare hygienisch relevante Mängel an der Trinkwasseranlagentechnik, verbunden mit Verbesserungsvorschlägen
- Empfehlungen zur Anlagenbetriebsweise und exemplarischen, konzeptionellen Lösungsvarianten (Sofortmaßnahmen)
- Dokumentation zu den Feststellungen (Foto/Text)
Die Ausführung erfolgt durch einen qualifizierten Mitarbeiter, welcher nach VDI 6023 A (Trinkwasserhygiene) sowie mit einem Fach- und Sachkundenachweis für Risikobewertungen/Gefährdungsanalysen an Trinkwasseranlagen zertifiziert ist.